Grundsätze der Zertifizierung

Grundsätze der Zertifizierung

Die Zertifizierung von Kunden, die gebietseigene Gehölze produzieren, erfolgt durch Zertifizierungsstellen. Die Zertifizierungsentscheidung basiert auf einer Bewertung der Ergebnisse der Prüfungen inklusive Betriebsbegehungen durch Auditoren der Zertifizierungsstelle.

Ziel ist die Gewährleistung und Dokumentation einer lückenlosen Kontrolle der gelieferten Ware in allen Produktionsschritten, d.h. von der Saatgutgewinnung bis zur verkaufsfertigen Baumschulware. Die Zertifizierung durch einen unparteiischen Dritten (d.h. eine unabhängige Zertifizierungsstelle) ist der Nachweis, dass die Produktionsschritte des Kunden (bis hin zum Vertrieb, wenn einbezogen) konform mit den Anforderungen in diesem Fachmodul bzw. zugehörigen Leitfäden sind (zur Definition der Zertifizierung siehe DIN EN ISO/IEC 17000:2005: Tz.5.5; zur Definition der Konformitätsbewertung durch eine dritte Seite siehe Tz. 2.4). (Quelle: BMU, NI3 – Fachmodul „Gebietseigene Gehölze“ Stand Mai 2019)

 

Standard der Zertifizierung

Für die durch die EAB in der Vergangenheit gewonnenen Saatgutbestände und die daraus entstandenen Pflanzen konnten sämtliche Nachweise lückenlos geführt werden, so dass alle Altbestände mit der aktuellen Erntereferenznummer in das DAkkS-zertifizierte System überführt werden konnten. Dabei ist zu beachten, dass

  • Gebietseigene Gehölzarten mit einer 17-stelligen Erntereferenznummer zu versehen sind
  • Forstgehölzarten mit mehr als 6 Herkunftsgebieten in Deutschland mit einer 14-stelligen Referenznummer zu versehen sind
  • Forstgehölzarten mit weniger als 6 Herkunftsgebieten in Deutschland mit einer 12-stelligen Referenznummer zu versehen sind

Kontrolle während der Produktion:

  • Samenernte:
    • nur in von Naturschutzbehörden anerkannten Erntegebieten
    • in den für das aktuelle Jahr freigegebenen Mengen
  • Verarbeitung der Samen in staatlichen Klengen
  • Mengenkontrolle bereits bei der Aufnahme in das Zertifizierungssystem als Saatgut (keine spätere Erhöhung der lieferbaren Menge möglich)

Kontrolle und Mengenkontrolle:

  • Kontrolle in der Produktion auf Anwachserfolg und Mengenabzug nach Ausfall
  • Mengenkontrolle der verkauften Pflanzen durch jährliche Bestandskontrolle
  • Betriebs- und Mengenkontrolle durch das unabhängige Auditoren

Zertifizierungsbüro Dr. Steffen Waldenmaier
Hofmark 24
84174 Eching-Kronwinkl
Telefon: +49 (0)8709 / 7162

Zum Musterzertifikat
Zum Musterzertifikat
  • Kontrolle der fachlichen Arbeit des Zertifizierungsbüros durch die übergeordnete Stelle:

Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. – LKP, Tal 35, 80331 München,

durch Konformitätsbewertungsstelle:

Zertifizierung Bau GmbH

Kronenstraße 55–58
10117 Berlin
info@zert-bau.de

Telefon: +49 30 20 61 31 – 230
Mobil: +49 151 606 66 617werner@zert-bau.de
www.zert-bau.de